Cadillac 1959
   
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Beginn und Ende der Miete mit Chauffeur

Die Miete beginnt am Standort des Farzeuges und endet, wenn der Wagen dahin zurückkehrt ist.
(Standort ist immer 8248 Uhwiesen ZH.)
Bei Absagen von vereinbarten Mieten am Tag des Mietbeginns schuldet der Mieter der Vermieterfirma 60% des abgemachten Mietpreises als Entschädigung. Bei einer Absage 24 Stunden vor Mietbegin 40% des Abgemachten Mietpreises. Zeitmassgebend ist der Mietbegin im Vertrag.

Vertragserfüllung

Für den Fall, dass der Mietwagen in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat die Vermietfirma das Recht, ohne irgendwelche Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Sofern möglich stellt die Vermietfirma dem Mieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

  Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus einem Vertrag ist Andelfingen. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.
Die obenstehenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen mit Einschluss der Gerichtsstandsvereinbarung bilden einen integrierenden Bestandteil der Abmachungen gemäss Mietvertrag.




 

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